Mietkosten für einen beruflich veranlassten Pkw-Stellplatz stellen im Regelfall Werbungskosten dar. Fallen diese anlässlich einer doppelten Haushaltsführung an, war bislang strittig, ob die Aufwendungen zu den auf € 1.000,00 pro Monat begrenzten abzugsfähigen Unterkunftskosten zählen. In Steuernews-TV erfahren Sie, wie der Bundesfinanzhof in diesem Fall entschieden hat. Darüber hinaus informieren wir Sie über ein weiteres BFH-Urteil in der Frage, ob eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer selbst gezahlte Stellplatzkosten für einen Firmen-Pkw am Arbeitsplatz von dem mittels Ein-Prozent-Methode ermittelten geldwerten Vorteil aus der Pkw-Nutzungsüberlassung abziehen darf.